Grundlegende Voraussetzungen

Basis-Informationen

Für jedes Gebäude kann nur ein Antrag gestellt werden. Organisationen mit mehreren Spielstätten an verschiedenen Adressen müssen pro Gebäude einen Antrag stellen. Es können pro Antrag 6 öffentliche Räume (inklusive mehrere Spielstätten) innerhalb eines Gebäudes erfasst werden.

Räume OHNE eine Raumlufttechnische Anlage können momentan nicht zertifiziert werden. 

Eine zentrale Bemessungsgrundlage sind die Bestandteile des sogenannten wirksamen personenbezogenen Volumenstroms.

Für eine Zertifizierung ist daher die raumbezogene Angabe des Zuluft-Volumenstroms, der Position der Zuluft- und Abluftdurchlässe, das Raumvolumen sowie die zugelassenen Personenzahlen notwendig. Aber auch ob die Anlage CO₂-Gehalt geregelt ist oder über Umluftbetrieb verfügt.

Der theoretische Hintergrund zu angewendeten Beurteilungskriterien und Bedingungen finden sich in den  Informationen zum Prüfverfahren sowie im Prüfreglement.

Übersicht raumbezogene Fragen im Antrag (PDF)

Zur Vorbereitung haben wir Ihnen  einen Auszug der abgefragten Informationen bereitgestellt.

Weitere entscheidende Kriterien

Während ein hohes Alter einer Anlage noch kein Ausschlusskriterium für eine Zertifizierung darstellt, kann eine Raumlufttechnische Anlage ohne eine (regelmäßige) Hygieneinspektion oder ohne einen regelmäßigen Filterwechsel grundsätzlich kein Zertifikat erhalten.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

Die Hygieneinspektion der Raumlufttechnischen Anlage darf bei Einreichung nicht länger als 3 Jahre zurück liegen (und sollte am Besten gemäß VDI 6022 durchgeführt worden sein). Der 3-Jahres-Rhythmus entspricht dem Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung von RLT-Anlagen in Versammlungsstätten.

Ein Zuluft-Filterwechsel (in der ersten Stufe) muss in den letzten 2 Jahren geschehen sein.

Wenn eine Anlage über Umluftbetrieb verfügt, sollte diese Funktion bis auf weiteres am Besten deaktiviert werden. Wenn behördliche Auflagen Umluftbetrieb zulassen, soll er aus lufthygienischen Gründen nur bis ca. 800 ppm erwogen werden, da dies den Schwellenwert für die empfohlene CO2-Messung darstellt. Die Filtrierung von Zuluft mit Umluftanteilen ist nach neuerer Literatur auch mit Zuluftfiltern der Klasse ISO ePM1 75% möglich (frühere Klasse „F8“).

Checkliste Datei-Anhänge Antrag

OPTIONAL:

  • Wenn vorhanden: Aktuelles HYGIENEKONZEPT der Versammlungsstätte

UNBEDINGT EMPFOHLEN:

  • Letztes PRÜFPROTOKOLL der Sachverständigenprüfung der RLT-Anlagen
    (und Rauchabzugsanlagen, sofern diese manuell zur Entlüftung verwendet werden können und Teil des Hygienekonzeptes unter Pandemiebedingungen sind).
  • ARCHITEKTURPLAN (am besten digital) im Grundriss, Längs- und Querschnitt

NÜTZLICH & HILFREICH:

  • Saalplan
  • Laufwege gem. Hygienekonzept
  • 2-3 Fotos vom Raum zur Ansicht
  • Schaltplan der RLT-Anlage