DTHG-Ratgeber Lüftung Nr. 1
17. August 2021DTHG-Ratgeber Lüftung Nr. 3
4. November 2021Welche Rechte, Pflichten und Tipps sollten Betreibende von Spielstätten bezüglich der Lüftung kennen?
Sicher ist: In den Aerosolen der Atemluft befinden sich jede Menge Erreger, Keime, Feinstaub. Das Thema Hygiene und Lüftung wird uns deshalb weiter beschäftigen und zu Lösungen durch Raumlufttechnische Anlagen bewegen.
Es gibt bezüglich der Lüftung eine Menge Potential, aber auch Unklarheiten für Betreibende von Spielstätten – Und es gibt mehrere Vorschriften. Einige davon haben wir hier zusammengestellt. Diese orientieren sich vorwiegend am Bedarf von Betreibenden kleinerer bis mittlerer oder multifunktionaler Spielstätten in Pandemie-zeiten und darüber hinaus. Selbstverständlich möchten alle Betreibenden eine funktionierende Lüftung haben. Doch wie kann man sich sicher sein, dass man alles richtig macht und die richtigen Fachleute mit den richtigen Aufgaben betraut?
Inhaltsübersicht:
DIE WICHTIGSTEN TIPPS
- Ausreichende Luftmengen planen (ca. 40 m3 Frischluft pro Person)
- Lautstärke gering halten (Geräusch bei Vollast nicht über 38 dBA im Saal)
- Filterwechsel sollte einfach möglich sein, Filter sollten die Leistung nicht mindern
- Wartung und Ersatzfilter schon bei der ersten Kostenrechnung mit berücksichtigen
- Mehrere Angebote zum Vergleich einholen
- Sprechen Sie über Lüftungskonzepte, maximale und minimale Zuschauerzahlen, Pausenintervalle, Foyerlüftung und Steuerung bzw. Regelbarkeit
- Prüfen Sie die Lüftung alle 3 Jahre auf Hygiene (mit Befeuchter alle 2 Jahre)
- Bedenken Sie auch Ecken/Bereiche, die Ihre Lüftung nicht erreichen könnte
PLANUNG VON GRÖSSEREN RLT-ANLAGEN FÜR MEHR ALS 200 PERSONEN
Jede Spielstätte hat ihren eigenen Bedarf. Wie bei vielen Anschaffungen ist es von Vorteil, nicht nur auf Mindestwerte zu achten, sondern Reserven einzuplanen, um z.B. Geräusche zu minimieren oder auf Pandemieregeln reagieren zu können.
A. Quell-Lüftung: Ideal ist eine Luftströmungsrichtung von unten nach oben für Spielstätten mit mehr als 3 m Deckenhöhe. Nah bei den Zuschauenden wird Frischluft eingeblasen und entweicht weg von ihnen nach oben. Je mehr Luftauslässe es mit größerem Einzel- und Gesamtquerschnitt gibt, desto weniger Zugluft entsteht – und damit auch meist weniger Geräusche.
B. Raumgröße, Publikumszahlen und Vorschriften geben die nötige Luftmenge vor. Normen gelten für nötigen Sauerstoffgehalt bzw. maximalen CO2-Gehalt. Während des Betriebes müssen daher nach EN 16798-1 min. 20 m3 pro Stunde und Person Frischluft im Raum eingeblasen werden. Aus lufthygienischen Gründen sollte man entsprechend der Studienlage zur Pandemie min. 40 m3 pro Stunde und Person im Raum kalkulieren – bei Einbezug der Künstler:innen entsprechend mehr. Verschieden hohe Aktivitätsgrade der anwesenden Personen führen zu höherem Aerosol- bzw. CO2-Ausstoß. Mittels einer Steuerung sollte man die Luftmenge in mehreren Stufen regeln können.
C. Die Betriebsart der Spielstätte bestimmt die Notwendigkeit von Regelungen. Auch eine CO2-Gehalt-basierte Regelung ist sinnvoll. Der Mindestwert ist hier 800 ppm für sehr gute Luft. Während Einlass, Pausen, Gastronomie und Auslass sind höhere Luftmengen nötig und aber auch höhere Lautstärke akzeptabel.
D. Feinstaub und Partikel werden durch Filter entfernt. Hier ist auf die wirksame Filterung min. der Klasse ePM1 50% zu achten, auch F7 oder EU7 genannt.
Schema Lüftung in Auditorien von Versammlungsräumen / Spielstätten
Eine grundlegende Empfehlung für einen sicheren Veranstaltungsbetrieb während einer Pandemie ist es, die Umluftfunktion zu deaktivieren oder passende Filter nachzurüsten. Hier empfehlen sich Filter der Klasse ePM1 75% oder auch F9 bzw. EU9 genannt. Eine Alternative zu stärkeren Filtern ist der Einsatz von UVC- oder Luftionisationstechnologie.
PANDEMIEVORSCHRIFTEN ZUR GESUNDEN LÜFTUNG
Neben Bauvorschriften (nächstes Kapitel weiter unten) gibt es aus aktuellem Anlass Regelwerke zum Schutz vor Corona in Bezug auf die Lüftung von Innenräumen:
1. Am bekanntesten ist die Corona-Schutzverordnung (Corona-SchVO), die von den Ländern erstellt wird und daher einige Unterschiede je nach Bundesland aufweist. Hier findet man die bekannten AHA+L-Regeln. Vor allem zum Thema Lüftung sind die Angaben hier sehr unterschiedlich.
- Während in vielen Ländern von „ausreichender“ Lüftung die Rede ist, sind manche Länder detaillierter und sprechen auch von wirksamer Filterung. Hier empfehlen wir, die jeweils gültigen Ausgaben zu lesen.
- Die Abstände zwischen Stühlen bzw. Personen im Raum werden ebenfalls unterschiedlich benannt, ferner gelten mit Mund-Nasen-Schutz oft andere Regeln als ohne. Das können wir berechnen.
- In NRW und den meisten anderen Ländern besteht für Versammlungsstätten die Verpflichtung zur Erstellung eines Hygienekonzeptes mit Benennung der Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken. Dazu zählt neben bekannten AHA-Regeln auch gute Lüftung.
- Die Regelungen können regional abweichen, deshalb lesen Sie am besten die aktuellen Verordnungen. In Berlin nennt sich die entsprechende Verordnung des Senates Hygienerahmenkonzept, ebenso im Saarland oder Brandenburg.
2. Neben der Corona-SchVO gibt es vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes, welches vorwiegend die Vermeidung von Infektionen regelt – auch über den Erreger SARS-CoV-2 hinaus. Die Befugnisse von Behörden und Pflichten von Betreibenden werden hier klar definiert.
3. Das Arbeitsschutzgesetz wurde mehrfach erweitert und hat berufsspezifische Vorgaben für das Verhalten am Arbeitsplatz sowie Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen geregelt.
4. Es gibt immer mehr lokale Gesundheitsbehörden, die für die Genehmigung von Veranstaltungsbetrieben zuständig sind. Beispielsweise gibt es Gesundheitsämter, die immer weitreichendere Aussagen zur „gesunden Lüftung“ tätigen. Das größte Gesundheitsamt des Landes NRW in Köln, fragt seit August 2021 auch Daten von RLT-Anlagen ab (Zuluft- und Umluft-Volumen sowie Wartung, Prüfnachweis, Hygienenachweis).
5. Etablierte Verbände, wie beispielsweise DEHOGA, INTHEGA oder der Deutsche Bühnenverein, bieten Veranstaltungsbetrieben ebenfalls ein breites Informationsangebot und berichten über neue Entwicklungen.
6. Schließlich gibt es noch Berufsgenossenschaften und Versicherungsverbände, die ebenfalls Regelungen und Empfehlungen zur Lufthygiene formuliert haben und diese fortlaufend aktualisieren.
TECHNISCHE VORGABEN UND BAUVORSCHRIFTEN FÜR SPIELSTÄTTEN AB 200 QUADRATMETERN
DIN-/EU-Normen, VDI-Regelwerke, Gesetze und Vorschriften dienen der einheit-lichen Anwendung von Lüftungstechnik. Betreibende haben die Letztverantwortung für den Betrieb (Welche natürlich auch in Spielstätten unter 200 m2 besteht).
1. Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung – PrüfVO NRW (1))
- Die Abnahmeprüfung (auch Inbetriebnahme-Prüfung) muss innerhalb von 12 Tagen nach Anlagen-Fertigstellung erfolgen und ist samt Messwerten in einem Protokoll zu dokumentieren.
- Wiederkehrende Prüfungen sind in der Folge spätestens alle 3 Jahre von Prüfsachverständigen vorzunehmen und zu wiederholen. Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre (DIN EN 12599).
- Wartungen sind mindestens jährlich durchzuführen. Dabei werden Filter getauscht, die Anlage gereinigt und auf Funktion geprüft. Dabei sollte man auch alle 2 – 3 Jahre nach VDI 6022 die Hygieneprüfung durchführen lassen – eine Voraussetzung für die Zertifizierung.
- Auf recht.nrw.de finden Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema. (2)
2. Die Bauverordnungen der Länder nennen sich Sonderbauverordnung und Versammlungsstättenverordnung. Sie regeln die Art und Weise, wie Versammlungsstätten aller Art mit den Gebäudetechnischen Anlagen gebaut und dimensioniert werden müssen. Der §17 wurde weitgehend wortgleich gestaltet und legt fest, dass Lüftungsanlagen in Versammlungs- und Aufenthaltsräumen ab 200 m2 Größe eingebaut werden müssen. Hier müssen Betreibende oft nachbessern und alle Versammlungsräume mit einbeziehen – gerade auch kleinere Foyers etc. (3)
3. Im Rahmen von Baugenehmigungen erhält man klare Vorgaben im Einzelfall für die zulässige Lautstärke – vor allem bei der Abluft. Dafür verantwortlich ist das regionale Emissionsschutzgesetz.
4. Auch wenn es regionale Abweichungen und Ausnahmen gibt (z.B. in Bayern, wo laut Bauordnung konkrete Pflichten nur für Anlagen vorgeschrieben werden, die nach 2008 errichtet wurden), so muss man überregionale Regelungen der Arbeitssicherheit beachten. Die BGETEM erwähnt explizit „die Heizungs- und Klimatechnik“ als zu prüfende Arbeitsmittel. Und diese sind mindestens zu prüfen: „Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Montage“. (4)
Das DTHG-Zertifikat für pandemiegerechte Lüftung in Spielstätten hilft Ihnen weiter!
WAS NOCH?
Neben den genannten Faktoren, Regeln und Vorgaben sind die Themen Energetik und Nachhaltigkeit im Kontext von Modernisierungen sehr relevant.
Die nachhaltige Anschaffung einer RLT-Anlage bietet energetisch viele Einsparpotentiale. Bei guten Bedingungen kann sie problemlos 25 Jahre lang energieeffizient für ein gutes Raumklima sorgen.
Bei Bestandsanlagen lohnt es sich die Zeit zu nutzen und Wege zur Modernisierung und Optimierung zu prüfen. Die Pandemie hat die enorme Relevanz des Themas Lüftung in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Infolgedessen gibt es derzeit viele Förder- und Unterstützungsangebote, die für Veranstaltende und Betreibende Chancen bieten den eigenen Betrieb langfristig zu verbessern. Auch dazu bietet die DTHG zahlreiche Informationen und können ggf. auch beim Neubau oder vor einer Modernisierung beratend tätig werden.
Aerosole können am besten durch regelmäßiges Lüften bzw. durch den Einsatz verschiedener RLT-Anlagen und Geräte in Innenräumen reduziert bzw. entfernt werden. Zu beachten ist hierbei, dass auch beim Einsatz von derartigen Geräten weitere Maßnahmen, wie z.B. das Einhalten von Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden sollte. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Einsatz solcher Geräte nicht zu einem Gefühl der falschen Sicherheit führt, und dass die empfohlenen infektionspräventiven Maßnahmen (AHA+L-Regeln) weiterhin umgesetzt werden.
(5) RKI Stand: 28.07.2021
Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) Raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen). Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral zur Einzelraumbelüftung konzipiert werden.
(6) Umweltbundesamt
ÜBERSTRÖMUNG: DIE LÖSUNG FÜR FOYERS OHNE RLT-ANLAGE
Die meisten Theater verfügen bereits über eine gute Lüftungsanlage für den Publikumsraum; das daran anschließende Foyer hat aber oft nur eine Fensterlüftung. Diese funktioniert stark witterungsabhängig und ist kaum ausreichend für eine infektionsschutzgerechte Raumlüftung, denn in der Veranstaltungspause befinden sich im Foyer viele Besuchende, die angeregt sprechen und beim Einnehmen von Speisen oder Getränken keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
(7) DTHG
Lesen hierzu unseren Ratgeber Lüftung Nr.1 zum Thema Überströmung von Veranstaltungsräumen mit RLT-Anlagen durch Überdruck in Foyers ohne RLT-Anlagen: zum Beitrag
Weitere Ratgeber werden folgen, um Hilfestellungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Lüftung von Kulturstätten zu geben. Der nächste Beitrag wird zum Thema „Mobile Luftreiniger in Theatern“ sein.
LÜFTUNG GEGEN INFEKTIONEN ÜBER AEROSOLE
Zur Vermeidung von Infektionen ist eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen sicher zu stellen. Soweit dies nicht möglich ist oder auch zusätzlich, kann eine Luftfilteranlage eingesetzt werden, die eine Reduzierung der Virenlast unter Berücksichtigung der Raumgröße sicherstellt.
Die Intensität der Lüftung oder Luftfilterung und die Lüftungsintervalle sind der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten anzupassen. Soweit andere Behörden, zum Beispiel Behörden des Arbeitsschutzes, der Schul- oder Bauaufsicht, Vorgaben zur Belüftungssituation machen, sind diese zusätzlich verbindlich zu berücksichtigen.
(8) CoSchuVO NRW
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QUELLENANGABEN
(2) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1220100107092233732
(3) Sonderbauverordnung NRW Teil 1 §17
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16083&sg=0
(5) https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html#FAQId14931446
(6) https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an
(7) https://lueftung.dthg.de/dthg-ratgeber-lueftung/
(8) Coronaschutzverordnung NRW, zu finden unter www.land.nrw